Ab dem 01.01.2025 gelten in Deutschland neue Vorschriften für E-Rechnungen
Wir haben die wichtigsten Informationen für Sie zusammengestellt:
Verpflichtung zur E-Rechnung
• Pflicht: Ab dem 01.01.2025 müssen alle Rechnungen an Unternehmen und die öffentliche Verwaltung elektronisch versendet und empfangen werden können. Für den Versand gibt es hierbei Übergangsfristen.
• Format: Die E-Rechnung muss im ZUGFeRD- oder X-Rechnungs-Format vorliegen, gemäß EN16931.
Vorteile der E-Rechnung
• Effizienz: Schnellere Bearbeitung und weniger Fehler
• Kosten: Reduzierung von Druck- und Versandkosten
• Umwelt: Einsparung von Papier
Anforderungen an Unternehmen
• Software: Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Software das Senden und Empfangen von E-Rechnungen unterstützt und das diese validiert sind.
• Archivierung: E-Rechnungen müssen revisionssicher und digital archiviert werden
Rechtsgrundlage
• Die Verpflichtung zur E-Rechnung basiert auf der EU-Richtline 2014/55/EU und der deutschen E-Rechnungsverordnung (E-RechV)
Handlungsempfehlung
• Für den Belegeingang: Inoxision Belegpostfach https://www.belegpostfach.de/. Damit kann man E-Rechnungen sowie sonstige Rechnungen (PDF, Scan) empfangen, validieren, visualisieren, prüfen, freigeben, bearbeiten und archivieren.
• Für den Belegausgang: gotomaxx PDFMAILER in der aktuellsten Version.
• Upgrade auf die neueste ERP- bzw. ERP-RENT-Version 7.0 von SoftENGINE, optionales Modul „Belegeingangsverwaltung“ (neuer Softwarepflegevertrag notwendig)
• Prüfung und Anpassung Ihrer Rechnungsprozesse
Für weitere Details und Unterstützung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung – Sprechen Sie uns an!